- Wünsche dürfen für Kinder von 0 – 17 Jahre eingereicht werden.
- Ein Wunsch darf maximal 20 Euro kosten.
- Ab 14 Jahre dürfen auch Gutscheine gewünscht werden.
- Bei der Annahme des Wunsches muss ein Nachweis vorgezeigt werden, aus dem hervor geht, dass die Familie aktuell von Sozialleistungen lebt.
- Aufgenommen Daten werden nach den gesetzlichen Regeln behandelt und vernichtet.